Ratgeber · Recht & Steuern
Sachbezugskarte, Gutschein oder Geldprämie: Was ist steuerlich am besten?
11. Juli 2026
„Können wir nicht einfach 50 € mehr überweisen?" Können Sie – aber dann bleibt davon weniger als die Hälfte. Die drei gängigen Wege im Vergleich.
Option 1: Geldprämie (Bonus aufs Konto)
Jeder Euro ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – beim Mitarbeiter kommen je nach Steuerklasse rund 50–60 % an, Sie zahlen zusätzlich ~20 % Arbeitgeberanteile. Wirkungsgrad: schwach. Dafür maximal flexibel und ohne Regeln.
Option 2: Klassischer Gutschein
Papier- oder Digital-Gutscheine einzelner Händler können die 50-€-Freigrenze ebenfalls nutzen – mit denselben ZAG-Anforderungen wie Karten. Nachteile in der Praxis: manueller Beschaffungs- und Verteilaufwand jeden Monat, keine zentrale Übersicht, Mitarbeiter sind auf einen Händler festgelegt. Für sehr kleine Teams (2–5 Personen) kann das trotzdem reichen.
Option 3: Sachbezugskarte
Gleicher Steuervorteil wie der Gutschein (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG: 50 €/Monat steuer- und abgabenfrei), aber automatisiert: monatliche Sammel-Aufladung, App, Guthabenverwaltung, oft kombinierbar mit Essenszuschuss und der 60-€-Anlassgrenze für Geburtstage. Kosten: geringe Anbieter-Gebühren. Wirkungsgrad: nahezu 100 % des Budgets kommt an.
Das Rechenbeispiel (pro Mitarbeiter, pro Jahr)
Budget 600 €: Als Geldprämie kommen davon – nach Abgaben auf beiden Seiten – netto grob 250–300 € an. Als Sachbezugskarte: 600 €, abzüglich Kartengebühren. Wer die Wirkung einer Gehaltserhöhung vergleichen will: zum Sachbezug-Rechner.
Empfehlung nach Situation
2–5 Mitarbeiter: Gutschein oder Karte, je nach Lust auf Verwaltung. Ab ~5 Mitarbeitern: Karte – der Automatisierungsvorteil überwiegt die Gebühren deutlich. Individuelle Leistungsprämien: bleiben Geldsache; die Freigrenze ersetzt keine variable Vergütung, sie ergänzt sie.
Welche Karte konkret? Die 6 Auswahl-Kriterien im Überblick – oder direkt das kostenlose Anbieter-Matching nutzen.
Stand 2026, vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung.