Ratgeber · Recht & Steuern

Sachbezugskarte, Gutschein oder Geldprämie: Was ist steuerlich am besten?

11. Juli 2026

„Können wir nicht einfach 50 € mehr überweisen?" Können Sie – aber dann bleibt davon weniger als die Hälfte. Die drei gängigen Wege im Vergleich.

Option 1: Geldprämie (Bonus aufs Konto)

Jeder Euro ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – beim Mitarbeiter kommen je nach Steuerklasse rund 50–60 % an, Sie zahlen zusätzlich ~20 % Arbeitgeberanteile. Wirkungsgrad: schwach. Dafür maximal flexibel und ohne Regeln.

Option 2: Klassischer Gutschein

Papier- oder Digital-Gutscheine einzelner Händler können die 50-€-Freigrenze ebenfalls nutzen – mit denselben ZAG-Anforderungen wie Karten. Nachteile in der Praxis: manueller Beschaffungs- und Verteilaufwand jeden Monat, keine zentrale Übersicht, Mitarbeiter sind auf einen Händler festgelegt. Für sehr kleine Teams (2–5 Personen) kann das trotzdem reichen.

Option 3: Sachbezugskarte

Gleicher Steuervorteil wie der Gutschein (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG: 50 €/Monat steuer- und abgabenfrei), aber automatisiert: monatliche Sammel-Aufladung, App, Guthabenverwaltung, oft kombinierbar mit Essenszuschuss und der 60-€-Anlassgrenze für Geburtstage. Kosten: geringe Anbieter-Gebühren. Wirkungsgrad: nahezu 100 % des Budgets kommt an.

Das Rechenbeispiel (pro Mitarbeiter, pro Jahr)

Budget 600 €: Als Geldprämie kommen davon – nach Abgaben auf beiden Seiten – netto grob 250–300 € an. Als Sachbezugskarte: 600 €, abzüglich Kartengebühren. Wer die Wirkung einer Gehaltserhöhung vergleichen will: zum Sachbezug-Rechner.

Empfehlung nach Situation

2–5 Mitarbeiter: Gutschein oder Karte, je nach Lust auf Verwaltung. Ab ~5 Mitarbeitern: Karte – der Automatisierungsvorteil überwiegt die Gebühren deutlich. Individuelle Leistungsprämien: bleiben Geldsache; die Freigrenze ersetzt keine variable Vergütung, sie ergänzt sie.

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Stand 2026, vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung.

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